Bitte um Mitwirkung: Umfrage zur strategischen Autonomie der Photonik am Standort Deutschland

In Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen TEMATYS führt SPECTARIS daher eine Untersuchung zur strategischen, d.h. zur wirtschaftlichen und technologischen Autonomie der Photonik am Standort Deutschland durch. Ein wesentliches Ziel des Projektes ist es, die Bedeutung der Photonik für andere Schlüssel- und Zukunftsindustrien zu unterstreichen, darzustellen, welche Folgen ein Ausbleiben von Produkten der Photonik für diese Anwendungsbereiche haben könnte und daraus Forderungen in Richtung Politik abzuleiten, um insbesondere die wirtschaftliche Autonomie der Photonik zu stärken.
 

BMBF Bekanntmachung: „Anwendungsnetzwerk für das Quanten-computing“

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungsnetzwerk für das Quantencomputing“, Bundesanzeiger vom 07.05.2021

Vom 23. Februar 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, ein „Anwendungsnetzwerk für das Quantencomputing“ auf der Grundlage des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ (www.quantentechnologien.de) zu fördern. Das BMBF leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung.

Das Quantencomputing hat das Potenzial Probleme zu lösen, die von klassischen Rechnern auch in Zukunft nicht gelöst werden können. Die Simulation von Molekülen, die Optimierung logistischer Systeme oder auch die Dekodierung verschlüsselter Daten – all dies sind Beispiele, bei denen klassische Computer zwar in der Lage sind Eigenschaften kleinerer Modellsysteme zu berechnen, aber wegen des exponentiellen Wachstums der Rechenzeit auch auf lange Sicht reale und damit komplexere Probleme nicht lösen können werden.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Der exponentielle Vorteil von Quantencomputern ist für einzelne der oben genannten Fragestellungen informationstheoretisch bewiesen. Insbesondere bezogen auf die kurz- und mittelfristig verfügbaren „noisy intermediate-scale quantum computer“ (NISQ) ist allerdings offen, bei welchen praxisrelevanten Problemen der Quantencomputer einen Vorteil liefern wird. Um das Potenzial für Wirtschaft und Gesellschaft zu erschließen, bedarf es der Operationalisierung vielfältiger Probleme durch die Anwender ebenso wie der Realisierung der entsprechenden Quantenalgorithmen und -software. Im Sinne eines ganzheitlichen Ökosystems sollen insbesondere Anwender verschiedener Disziplinen eingebunden werden, um somit den größtmöglichen Nutzen aus dem Quantencomputing zu ziehen.

Förderziel:

Die Fördermaßnahme „Anwendungsnetzwerk für das Quantencomputing“ verfolgt das Ziel, den Nachweis praktischer Anwendervorteile durch die Nutzung eines Quantencomputers zu erbringen oder zumindest die Grundlagen hierfür zu erschließen. Für definierte Anwendungsgebiete in Wirtschaft oder Wissenschaft soll ein nützlicher Quantenvorteil erzielt werden. In diesem Rahmen sollen Anwender aus Industrie und Grundlagenforschung in die Lage versetzt werden, die Potenziale des Quantencomputers für den Einsatz im jeweilig betrachteten Themenfeld zu beurteilen.

Zuwendungszweck:

Es werden Forschungsarbeiten unterstützt, bei denen Partner mit komplementären Kompetenzen in den Bereichen Quantenalgorithmen, Quantensoftware sowie der adressierten Anwendung zusammenarbeiten. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen soll der Zugang zu der komplexen Technologie so niederschwellig wie möglich gestaltet werden. Dies erfolgt zum einen durch die geeignete Definition von Schnittstellen und Übergabepunkten. Zum anderen gilt es, Synergien innerhalb des gesamten Innovationsökosystems zu heben: Da Problemklassen einander vielfach ähneln und international führende Hardware nur beschränkt bzw. nicht für alle interessierten potenziellen Anwender gleichermaßen zugänglich ist, sollen übergeordnete Fragestellungen pilotartig in einem gesamtheitlichen Netzwerk aufgegriffen und zusammengeführt werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.1 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen. Innovationsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können gemäß Artikel 28 AGVO gewährt werden (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.

Die Vorlagefrist endet am 14. Juni 2021.