Bitte um Mitwirkung: Umfrage zur strategischen Autonomie der Photonik am Standort Deutschland

In Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen TEMATYS führt SPECTARIS daher eine Untersuchung zur strategischen, d.h. zur wirtschaftlichen und technologischen Autonomie der Photonik am Standort Deutschland durch. Ein wesentliches Ziel des Projektes ist es, die Bedeutung der Photonik für andere Schlüssel- und Zukunftsindustrien zu unterstreichen, darzustellen, welche Folgen ein Ausbleiben von Produkten der Photonik für diese Anwendungsbereiche haben könnte und daraus Forderungen in Richtung Politik abzuleiten, um insbesondere die wirtschaftliche Autonomie der Photonik zu stärken.
 

BMBF-Bekanntmachung: Innovative Lösungen im Bereich Industrie 4.0 durch den Einsatz von Methoden der Künstlichen Intelligenz

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für Forschungsprojekte mit Kanada unter Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2 + 3-Projekte), Bundesanzeiger vom 04.06.2020

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und seine Partner in Kanada teilen das gemeinsame Interesse, ihre bilaterale Zusammenarbeit in Forschung, Entwicklung und Innovation weiter zu stärken. Das BMBF fördert deshalb gemeinsam mit der kanadischen Forschungsorganisation National Research Council Canada (NRC) Vorhaben in ausgewählten Schlüsseltechnologien zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und Kanada. Die Basis hierfür bildet das 1971 unterzeichnete Regierungsabkommen zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Bundesregierung Deutschland und Kanada. Die Förderrichtlinie dient der Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und stärkt die inter­nationale Komponente der nationalen Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung.

Inhaltliche Zielsetzung dieser Förderrichtlinie ist die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Lösungen im Bereich Industrie 4.0 durch den Einsatz von Methoden der Künstlichen Intelligenz. Ein Mehrwert für die industrielle Produktion soll z. B. erreicht werden durch einen höheren Grad der Automatisierung, Erhöhung von Effizienz, gesteigerte Stabilität und Robustheit von Fertigungsverfahren sowie der Flexibilität von Verfahren und Anlagen im Vergleich zum aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Dabei sollen auch Aspekte wie Erklärbarkeit, Transparenz, Mensch-Technik-Interaktion, ethische sowie sozioökonomische Fragestellungen der Anwendung von Künstlicher Intelligenz, Datenhoheit und -sicherheit, Potentiale für kurzfristige Anwendungen sowie die Sicherheit von Systemen eine Rolle spielen, um einen verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien zu fördern. Das methodisch/thematische Spektrum kann u. a. die Bereiche Deep Learning, künstliche neuronale Netze, Rein­forcement Learning and Deep Networks, Internet of Things, smarte Infrastruktur und autonome Systeme umfassen.

Diese Fördermaßnahme hat darüber hinaus das Ziel, die Kooperation zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – und Universitäten sowie außer­universitären Forschungseinrichtungen in Deutschland und Kanada zu fördern. Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen in konkreten Anwendungsbereichen führen.

Der wirtschaftliche Nutzen für Deutschland und Kanada sollte deutlich aufgezeigt werden und die Ergebnisse des Projekts sollen ein hohes Potential zur Implementierung aufweisen. Darüber hinaus wird für die kanadischen Beiträge im Rahmen des Verbundprojekts ein klarer Bezug und Beitrag zu den Zielen der „Challenge programs“ des National Research Councils

(https://nrc.canada.ca/en/research-development/research-collaboration/programs?f%5B0%5D=subtype%3A10253) oder zu den Innovation Superclustern

(https://nrc.canada.ca/en/research-development/research-collaboration/programs/supporting-canadas-innovation-superclusters) vorausgesetzt.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme gemeinsame Forschungsprojekte als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit kanadischen Universitäten, Forschungszentren des National Research Councils und kanadischen Firmen bearbeitet werden.

Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden forschungs- und kooperationspolitischen Zielen leisten:

  • Internationale Vernetzung in den genannten thematischen Schwerpunktbereichen
  • Neu- und Weiterentwicklung von technologischen und sozialen Innovationen und der Anwendung von Künstlicher Intelligenz
  • Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher und kanadischer Partner, inklusive der Erschließung von Marktpotentialen
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich Künstliche Intelligenz in Deutschland und Kanada

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesonders KMU – die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz sowie in Kanada genutzt werden. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)):

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE.

Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO bzw. KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1.); insbesondere Abschnitt 2.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 11. September 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Der Beitrag aller Partner muss essentiell und signifikant sein. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Der Umfang der Projektskizze sollte 15 Seiten nicht überschreiten. Zusätzlich muss ein vom deutsch-kanadischen Gesamtkonsortium erstellte und abgestimmte englische Zusammenfassung beigefügt werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO (vgl. Anlage) erfüllt sind. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

I. eine detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung

II. eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung

  1. Realisierbarkeit des Arbeitsplans
  2. Plausibilität des Zeitplans

III. detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens

  1. Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  2. Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.2.2 (II) und (III) genannten Kriterien bewertet.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.