Bitte um Mitwirkung: Umfrage zur strategischen Autonomie der Photonik am Standort Deutschland

In Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen TEMATYS führt SPECTARIS daher eine Untersuchung zur strategischen, d.h. zur wirtschaftlichen und technologischen Autonomie der Photonik am Standort Deutschland durch. Ein wesentliches Ziel des Projektes ist es, die Bedeutung der Photonik für andere Schlüssel- und Zukunftsindustrien zu unterstreichen, darzustellen, welche Folgen ein Ausbleiben von Produkten der Photonik für diese Anwendungsbereiche haben könnte und daraus Forderungen in Richtung Politik abzuleiten, um insbesondere die wirtschaftliche Autonomie der Photonik zu stärken.
 

BMBF-Bekanntmachung: Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Indien

BMBF

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) weist auf die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Indien zu dem Schwerpunktthema "Additive Fertigung" hin.

Bundesanzeiger vom 4. Dezember 2020

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft, Bildung und Forschung. Sie umfasst die Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Indien unter Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2 Projekte) zum Fokusthema "Additive Fertigung" innerhalb des Indo-German Science and Technology Centre (IGSTC).

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Um die Zusammenarbeit mit Indien auszubauen, haben das BMBF und das indische "Department of Science and Technology" (DST) im Jahr 2010 das IGSTC gegründet. Hauptziel des IGSTC ist es, die Zusammenarbeit zwischen akademischen und industriellen Partnern beider Länder im Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung zu fördern. Die Zusammenarbeit basiert auf dem WTZ-Abkommen (wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit) zwischen dem BMBF und dem indischen Ministry of Science and Technology (MST). 

Die Förderrichtlinie dient dazu, gemeinsame, anwendungsorientierte Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der WTZ mit Indien beizutragen. Durch die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen beider Seiten soll ein Mehrwert für die beteiligten Partner generiert werden. Durch den Wissensaustausch und durch gemeinsame Entwicklungen soll langfristig die Grundlage für gegenseitigen Marktzugang und eine nachhaltige wirtschaftliche Kooperation geschaffen werden.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Der thematische Schwerpunkt ergänzt das Rahmenprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ um eine bilaterale deutsch-indische Komponente. Die Fördermaßnahme richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich im Markt etablieren und wettbewerbsfähiger werden wollen. 

Gewünscht werden gemeinsam entwickelte technische Innovationen bzw. Adaptionen, die idealerweise in der Entwicklung von Produkten, Prozessen, Verfahren oder Dienstleistungen münden, die in dem in Nummer 2 genannten Förderschwerpunkt liegen. Ziel ist, neue Erkenntnisse aus der Forschung in marktreife Prototypen zu übersetzen bzw. bestehende Technologien so an die Gegebenheiten im jeweiligen Partnerland zu adaptieren, dass sie dort vermarktbar sind. Die Förderrichtlinie dient dazu, gemeinsame, anwendungsorientierte Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern (Zuwendungszweck).

Die geförderten Vorhaben sollen zudem der Vorbereitung von Antragstellungen für Anschlussprojekte z. B. beim BMBF, der Europäischen Union (EU) oder Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) dienen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Indien eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen im Bereich Additive Fertigung bearbeiten:

  • Neue Materialien für Additive Fertigung
  • Gedruckte und tragbare Elektronik
  • Additive Fertigung im Großmaßstab
  • In situ Prozessüberwachung und -kontrolle
  • Mithilfe von 3D-Druckverfahren hergestellte biomedizinische Produkte und Implantate

Vorhaben, die sich mit der biologischen Transformation der industriellen Wertschöpfung befassen, sind von besonderem Interesse. Ziel dieser ist die Steigerung der Wertschöpfung durch Anwendung von Erkenntnissen aus der Natur und deren Umsetzung in technische Lösungen.

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft vorschlagen. Es wird erwartet, dass die Vorarbeiten soweit gediehen sind, dass sie sich im Stadium des "Technology Readiness Level" der Stufe 3 oder 4 bei der Antragstellung befinden
(https://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/wp/2016_2017/annexes/h2020-wp1617-annex-g-trl_en.pdfhttps://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/wp/2016_2017/annexes/h2020-wp1617-annex-g-trl_en.pdf).

Den Antragstellern wird dringend geraten, den englischen Bekanntmachungstext sowie die über die Internetseite des IGSTC zur Verfügung gestellten weiterführenden Unterlagen zu beachten (siehe www.igstc.org).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern), in Deutschland verlangt.

Für indische Unternehmen gilt, dass sie eine vom „Department of Scientific and Industrial Research“ (DSIR) anerkannte Forschung und Entwicklung nachweisen können. Zudem müssen indische Unternehmen zu mindestens 51 % in indischer Hand sein.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und Indiens nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Zuwendungsgebers verwertet werden.

KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)): 
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE.

Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO bzw. KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1); insbesondere Nummer 2.

7 Verfahren

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem IGSTC (Adresse siehe Nummer 7.1) bis spätestens 25. Februar 2021 (MEZ) zunächst Projektskizzen (ein Exemplar) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Die Projektskizze ist innerhalb der Partner mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator "Project Coordinator" abzustimmen. Sämtliche Korrespondenz des IGSTC erfolgt über den benannten Verbundkoordinator.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die vollständige Richtlinie des BMBF finden Sie hier.