Fortbildungskurs für Laserschutzbeauftragte nach OStrV und TROS Laserstrahlung
Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutz-verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Be-stellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u. a. die Gefährdungsbe-urteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.
Gemäß OStrV sind Laserschutzbeauftragte zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Dabei wird die regelmäßige Auffrischung der Sachkunde Laserschutzbeauftragter mindestens aller 5 Jahre empfohlen.
Der angebotene Fortbildungskurs informiert über Neuerungen bei den geltenden Rechtsvorschriften und Änderungen der Aufgaben der Laserschutzbeauftragten.
Aktuelle rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Laseranlagen:
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln TROS Laserstrahlung
biologische Wirkung der Laserstrahlung, Expositionsgrenzwerte
direkte und indirekte Gefährdungspotentiale, Gefährdungsbeurteilung
Laserklassen
Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
Dr. Joachim Hein (Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure, Techniker, Meister und qualifizierte Mitarbeiter, die als Laserschutzbeauftragte tätig sind
Teilnahmebescheinigung
Weitere Informationen unter www.jenall.de/optik
Datum
05.03.2024
Stadt
Jena
Veranstaltungsort
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Veranstalter
JenALL Jenaer Akademie e.V.
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Telefon
+49 (0) 3641 205 108